Bereits im April 2024 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche zu liberalisieren. Am 17.10.2024 legten 26 Organisationen einen Entwurf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche (SSW) vor. Bei dem Bündnis an Verbänden handelt es sich u.a. um @deutscher_frauenrat, @wirsindverdi, @doctorsforchoicegermany, @prochoice_de und @juristinnenbund.
Sie fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln und § 218 StGB zu reformieren. #wegmit218 Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 22 SSW zu liberalisieren und die Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuchs im Schwangerschaftskonfliktgesetz festzuhalten. In dem Zusammenhang soll § 218 StGB, der (noch immer) die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen normiert, reformiert werden. Momentan enthält der § 218 StGB verschiedene Ausnahmetatbestände, in welchen der #Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt. Dennoch wird er in allen Fällen als rechtswidrig angesehen, was zur #Stigmatisierung der Person führt, die sich für einen Abbruch entscheidet. Statt eine #Abtreibung allgemein unter Strafe zu stellen, soll die neue Fassung des § 218 StGB regeln, dass eine Abtreibung, die gegen den Willen der schwangeren Person durchgeführt wurde, strafrechtlich verfolgt wird. Eine weitere Forderung der Verbände ist, einen Beratungsanspruch einzuführen, um die Beratungspflicht abzuschaffen.
Die Reaktion der Bundesregierung ist noch unklar. Von den Parteien @spdde, @die_gruenen und @dielinke lässt sich auf positive Signale hoffen. Gegen eine Liberalisierung stellen sich AfD, CDU/CSU sowie die katholische Kirche.
Wir unterstützen die #Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg!
#ProChoice #MyBodyMyChoice #Abortion #AbortionHealth #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanRight #ReproductiveRighs #ReproductiveHealth #Gesundheitsversorgung