Glossar

Sprache ist Ausdruck von Macht, kann aber auch neue Realitäten schaffen. Hier erklären wir die Begriffe, die wir verwenden.

Abtreibung/ Schwangerschaftsabbruch

Während es im Englischen einfach "abortion" heißt, hat die willentliche Beendigung einer Schwangerschaft im Deutschen viele verschiedene Bezeichnungen: "Abtreibung" oder "Schwangerschaftsabbruch" im allgemeinen Sprachgebrauch, "induzierter Abort"oder "Abruptio/ Interruptio graviditatis" in der medizinischen Fachsprache. In feministischen Kreisen wird viel über diese Begrifflichkeiten diskutiert. Während manche Menschen selbstbestimmt von ihrer Abtreibung erzählen, versuchen andere Gruppen den Begriff "Abtreibung" zu meiden, weil dieser für sie zu negativ konnotiert ist. Dabei war er bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts der gängige und wertfreie Begriff und wird auch seitdem immer wieder in empowernden Situationen wie z.B. der Stern-Aktion von 1971 mit dem Slogan “Wir haben abgetrieben!” genutzt. Im Zeichen dieses selbstbewussten Reframings verwenden wir deshalb auch in unserer Kampagne die Begriffe “Abtreibung” und “Schwangerschaftsabbruch” synonym zueinander.

Frau/ Mensch mit Uterus

Nicht nur Frauen können schwanger werden, und nicht alle Frauen können schwanger werden. Medizinisch korrekt ist: wer schwanger ist, hat eine Gebärmutter. Das können dann beispielsweise cis Frauen, trans Männer, non-binäre oder inter *Personen sein. Um eine inklusive Sprache zu gewährleisten, versuchen wir deshalb die Begriffe "ungewollt Schwangere", "Menschen mit Uterus", "gebährfähige Personen", "Menschen, die eine Abtreibung hatten" o.Ä. zu verwenden. Denn dies sind die Personen, die von all den Hürden, Vorwürfen und Zugangsproblemen betroffen sind, die mit Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen. Gleichzeitig basieren unsere Fakten vor allem auf Studien und medizinischer Forschung, die meist noch von einem binären Geschlechtersystem ausgehen und dementsprechend bei reproduktiven Fragen nur Frauen einschließen, weshalb uns dies vielleicht nicht immer perfekt gelingen wird.

Gynäkologie

Die Gynäkologie ist eine Fachrichtung der Medizin, die sich mit Erkrankungen der "weiblichen" Sexualorgane beschäftigt. Hierunter fallen auch Themen wie Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaftsabbrüche.

Schwangerschaftswochen

In der Medizin kann der Fortschritt einer Schwangerschaft auf zwei Arten beschrieben werden: entweder ab dem 1. Tag der letzten Menstruationsblutung (p.m. = post menstruationem) oder ab dem Tag der Empfängnis (p.c. = post conceptionem). Da der genaue Zeitpunkt der Empfängnis meist nicht bekannt ist, ist es in der Gynäkologie üblich, Schwangerschaftswochen p.m. zu berechnen. Der Gesetzgeber hingegen spricht beim Schwangerschaftsabbruch von Wochen p.c.

medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Die medikamentöse Methode kann bis zum 63. Tag p.m. (ab dem 1. Tag der letzten Menstruationsblutung) durchgeführt werden. Dafür werden zwei Medikamente eingesetzt. Mifepriston hebt die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) auf und bewirkt, dass sich die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack mit dem Embryo ablösen. 36 bis 48 Stunden später wird ein Prostaglandin eingenommen, das zur Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes führt.

operativer Schwangerschaftsabbruch

Das Standardverfahren bei der operativen Methode ist die Vakuumaspiration, auch bekannt als Absaugung oder Saugkürettage. Die Einnahme des Medikaments Prostglandin ein paar Stunden vorher ("Priming") macht den Gebärmuttermund weicher und leichter dehnbar. Nachdem man diesen vorsichtig mit Dehnungsstäben gedehnt hat, wird das Schwangerschaftsgewebe anschließend mit einem schmalen Plastikröhrchen abgesaugt. Der Eingriff dauert in etwa fünfzehn Minuten und kann unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt werden. Danach können Schmerzmittel eingenommen werden; viele Patient*innen kommen jedoch ohne aus.

Lebensschützer*in

"Lebensschützer*in" ist eine Selbstbezeichnung von Abtreibungsgegner*innen und ist ein Euphemismus für das, was sie tatsächlich tun: Diese Personengruppe schützt keine Leben, sie möchte lediglich den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren. Damit werden Abbrüche allerdings nicht verhindert, sie werden nur unsicherer und damit für die Schwangeren gefährlicher und komplikationsreicher. Zutreffender wäre es also, diese Personengruppe z.B. als "Abtreibungsgegner*innen" oder "anti-choice-Gruppe" zu bezeichnen.

§218 StGB

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland offiziell ein Straftatbestand und steht damit im Strafgesetzbuch (unter §218). Ein Abbruch ist also immer illegal; unter bestimmten Umständen wird jedoch von einer Strafe abgesehen.

§219a StGB

"Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" ist eine Straftat im deutschen Strafgesetzbuch. Leider fällt darunter auch sachliche Information auf den Internetseiten von Ärzt*innen. Sie dürfen (seit einer Gesetzesreform 2019) darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nicht aber welche Methode (operativ oder medikamentös) sie anbieten oder wie die Durchführung des Abbruchs aussieht bzw. was für den Termin bei der Gynäkologin wichtig ist. Ein prominenter Fall ist Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt wurde.